Verhinderungspflege
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf Verhinderungspflege.
Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihre private Pflegeperson, z. B. auf Grund von Krankheit oder Urlaub vorübergehend ausfällt. Sprechen Sie gerne unser erfahrenes Aufnahmeteam an und erhalten Sie eine umfassende Beratung.
Die Finanzierung der Verhinderungspflege haben wir für Sie dargestellt.