Grundpflege nach SGB XI und SGB XII
Wir erbringen im Rahmen der SGB XI und XII Grundpflege.
Dies umfasst u. a.
- Förderung der Selbstständigkeit
- Baden oder Duschen, Waschungen, Teilwaschungen, Intimwaschungen
- Begleitung zur Toilette und Inkontinenzversorgung
- Unterstützung beim oder Übernahme des Bekleidungswechsels
- Mobilisation, Lagerung und Positionswechsel
- Nahrungszubereitung und Nahrungsdarreichung
- Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Alltagsgestaltung
- Begleitung zu notwendigen Anlässen auch außerhalb der Wohnung (z. B. Arzttermine)
- Besuche zur Aktualisierung der Pflegesituation