Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für pflegerische oder hauswirtschaftliche Leistungen, Betreuungsleistungen oder allgemeine Hilfen im Alltag durch einen ambulanten Pflegedienst.
Der Entlastungsbetrag wir zusätzlich zum Pflegegeld/zur Sachleistung gewährt. Beziehen Sie das Pflegegeld wird dieses durch die Nutzung des Entlastungsbetrags innerhalb des Budgets nicht berührt, Sie erhalten das Pflegegeld also weiterhin ungekürzt.
Kontaktieren Sie gerne unser Aufnahmeteam, um weitere Informationen über die Nutzung des Budgets von 125 € zu erhalten.