Alltagshilfe über das Jugendamt
nach § 77 SGB VIII
Die Alltagshilfe umfasst ein Konzept, welches als Hilfe zur Selbsthilfe durch die Familien unter Anleitung der Altagshelfer:innen umgesetzt werden soll. Unsere Alltagshelfer:innen begleiten Familien mit Kindern zur allgemeinen Entlastung, einer angemessenen Versorgung und Betreuung der Kinder sowie praktischen Unterstützung bei der Haushaltsführung und bei Behördengängen.
Nach Beendigung der zeitlich befristeten Maßnahme durch das zuständige Jugendamt soll der Tagesablauf strukturiert, die Wohnungshygiene und Ordnungsprinzipien wiederhergestellt und angemessen sein. Die Eltern sollen dauerhaft in der Lage sein, die Bedürfnisse der Kinder zu erkennen und angemessen zu erfüllen. Ergänzend soll der Betreuungs- und Förderungsbedarf der Kinder (Tagesmutter, KiTa, Frühförderung, therapeutische Maßnahmen, ärztliche Behandlung, Schule etc.) organisiert und eingehalten werden.
Der Leistungsumfang orientiert sich am Bedarf der Familie und wird durch das Jugendamt festgelegt.
Diese Bedarfe können u. a. sein:
- Schwangerschaft/Risikoschwangerschaft
- Sterbefall in der Familie
- Überforderung oder akute Überforderung der Eltern im alltäglichen Leben (Behördengänge, Begleitung der Kinder zu Therapien etc.)
- Überforderung oder akute Überforderung der Eltern bei der Führung des Haushaltes
- psychische Erkrankungen
- physische Erkrankungen
Wenden Sie sich gerne an Shpetim Salihu unter 0451 – 88048662.
Selbstverständlich können Sie diese Hilfen auch in Eigenregie bei uns buchen, wenn Sie keinen Kontakt zum Jugendamt haben/wünschen.