Kranken- und Behindertenservice
Kranken- und Behindertenservice
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    • Pflegemodell nach Prof. Böhm
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Finanzierung durch die Familie

Heranziehen von Kindern zur Finanzierung der Pflege

Eltern/Kinder können unter Umständen zu einer Kostenbeteiligung an den Leistungen des Sozialamtes herangezogen werden. Das Sozialamt sieht i. d. R. bei ambulanten Hilfen aber von einer Heranziehung ab, wenn sich Angehörige zusätzlich zum Einsatz von professionellen Helfern an der Pflege des Pflegebedürftigen beteiligen oder auch nur über geringes Einkommen verfügen. Haben Sie keine Angst, einen Antrag beim Sozialamt zu stellen, nur weil eventuell Angehörige an den Kosten beteiligt werden. Sie verzichten sonst ggf. auf Ihr gutes Recht und auf Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit. Ihre Angehörigen müssen sich nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an den Kosten beteiligen - im Gegensatz zu entstehenden Kosten, wenn Sie die Restkosten der Pflege selbst bezahlen möchten. Zudem gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“, so dass Angehörige bei stationären Maßnahmen immer, bei ambulanten Maßnahmen nur unter bestimmten Umständen zu einer Kostenbeteiligung herangezogen werden.

Ansprechpartnerinnen beim Sozialamt sind die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Erwachsenenhilfe und das Team Materielle Hilfen im Bereich Soziale Sicherung.

BITTE BEACHTEN SIE: Entschieden wird im Einzelfall allein durch das Sozialamt! Die hier genannten Freibeträge sind wegen möglicher weiterer Freibeträge nur Orientierungswerte.

Wir beraten Sie gerne persönlich! Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches Informationsgespräch in unserem Büro oder auch bei Ihnen zu Hause.

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Tel. 0451 - 8 71 13 00 · kbs@kbs-im-www.de
KBS – Kranken- & Behinderten-Service GmbH · Füchtingstr. 19 · 23558 Lübeck

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