Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die private Pflegeperson, z. B. auf Grund von Krankheit oder Urlaub vorübergehend ausfällt. Dafür steht ein jährlicher Betrag in Höhe von 1.612 – 2.418 Euro zur Verfügung, die Leistung wird bei vollem Ausfall der privaten Pflegeperson bis zu sechs Wochen pro Jahr gezahlt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, dann gilt die Begrenzung auf sechs Wochen im Jahr nicht, die private Pflegeperson kann damit punktuell stundenweise durch den Pflegedienst vertreten werden.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||||
Verhinderungspflege bis zu | -- | € 1.612,00 – 2418,00 jährlich bei Pflegegrad 2-5 | ||||||||
Zusätzliche Sachleistung: | Anspruch nur über | € 689,00 | € 545,00 | € 728,00 | € 1995,00 | |||||
Entlastungsbetrag | € 125,00 monatlich für alle Pflegegrade | |||||||||
Zum Verbrauch bestimmte | € 40,00 für alle Pflegegrade | |||||||||
| Umwandlungsanspruch amb. Sachleistungen zu Betreuungs- und Entlastungs- leistung (bis 40%) | -- | € 275,60 | € 519,20 | € 644,80 | € 798,00 | |||||